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I.
Allgemeines
1.)
Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen, auch zukünftigen
Liefergeschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
2.) Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in
Produktbeschreibungen, Preisangaben, Prospekten, Werbung o. ä sind
stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem
technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
3.) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich
vereinbart, ohne Software, gesondertes Zubehör, Aufrüstungen,
Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen. Die Bestellung
des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der
Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung
angenommen werden.
II. Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie
setzen die Klärung von technischen Fragen sowie die Selbstbelieferung
voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in
Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er
erfolglos schriftliche Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat.
Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt. Soweit Versendung der Ware ertolgt,
geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei Übernahme von Fracht
und Versendung durch uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung
ertolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf
Kosten des Bestellers zu versichern.
III. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug
Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen
Vereinbarung sofort fällig und Netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt
der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 4 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
jedoch 9% , zu zahlen.
Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so können wir wahlweise
auf Abnahme bestehen oder 25% der Kaufsumme als Schadensersatz
verlangen, wobei der Nachweis, daß kein Schaden oder ein geringerer
Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt.
Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die
Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegensansprüche sind
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.
IV. Eigentumsvorbehalt
1.)
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für Lieferungen
an Nichtkaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit
vollständiger Bezahlung der Vorbehaltsware. Für Lieferungen an
Kaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der
Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender
Forderungen. Der kaufmännische Kunde kann die Freigabe von
Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch
offenen Forderungen um 20% übersteigt.
2.)
Der nicht kaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die
Vorbehaltsware zu verfügen. Solange der kaufmännische Kunde nicht in
Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Ihm aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der
Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde
sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir
ermächtigen den Kunden, widerruflich, die abgetretenen Forderungen im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Kunde kann die
Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit diese die
Summe unserer noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.
3.)
Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung von uns
gelieferter Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so
überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der
durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch
ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für
uns unentgeltlich mitverwahrt.
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4.)Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B.
im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen
und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf.
erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu
erstatten.
V.
Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten,
bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr an
den Käufer über unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten
trägt.
VI.
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
1.) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache
vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder
Ersatzleistung berechtigt Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen.
2.) Wir gewährleisten, daß die Produkte
frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind: Die Gewährleistung
beträgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für
alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate(B2B).
3.) Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder
Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte
Teile gehen in unser Eigentum über. Für Austausch und Reparaturen
gewährleisten wir in gleicher Weise wie für den Kaufgegenstand.
4.) Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage
oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, so ist der
Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
5.) Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen, - ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand
selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende
Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz grobe
Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie
Ansprüchen nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Beim
Verkauf von Software mit Hardware im Paket gilt der Kauf als
einheitlicher Kaufvertrag. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten Arbeitnehmer Mitarbeiter Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
VII.Software und Literatur gebrauchte Ware
1.) Software und Literatur sind vom Umtausch nach Aufreißen der Ware
bzw. Brechen des Lizenzsiegels ausgeschlossen. Beim Verkauf von
gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
2a Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen
hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bestimmungen des
Herstellers. Der Käufer erkennt deren Geltung durch Öffnen des
versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Soweit der Käufer diese
Bedingungen nicht anerkennen will, steht ihm die Rückgabe der Pakete
mit versiegelten Datenträgern innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der
Software zu.
VIII. Ausfuhrgenehmigung
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten
Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für
gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus geschehen darf. Soweit der
Käufer die Ausfuhr beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen
von dem Käufer selbst einzuholen.
IX. Erfüllungsort Gerichtsstand
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand . Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an
seinem Wohnort zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für
Lieferung und Zahlung.
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